MSG Management- und Servicegesellschaft für soziale Einrichtungen mbH Veröffentlichungs­pflichten

Veröffentlichungs­pflichten

Als Stromlieferant ist es erforderlich, dass wir jährlich bestimmte Berichte auf unserer Website veröffentlichen.

Diese Berichte dienen gemäß § 77 Abs.1 Nr. 2 des erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Verbindung mit der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) der Erläuterung der nach § 11 Abs. 1 und 2, § 19 Abs. 1 und §§ 56 ff. EEG ausgeglichenen Energiemengen und Vergütungszahlen im angegebenen Berichtsjahr.